Was steht dir zu?
Berechne deinen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.
Wann besteht Anspruch auf Erstausstattung?
- Erste eigene Wohnung (z.B. nach Obdachlosigkeit)
- Nach Brand, Hochwasser oder anderem Totalverlust
- Nach Trennung / Scheidung (neue Haushaltsgründung)
- Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
Wähle die Gegenstände aus, die du benötigst. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Kommune abweichen.
Wohnungserstausstattung0 / 9
Kuechenausstattung0 / 6
Bekleidungserstausstattung0 / 4
Schwangerschaft / Baby0 / 5
Deine Erstausstattung
Wähle Gegenstände aus, um deinen Anspruch zu berechnen.
Gerade so einen Bescheid bekommen?
Lad ihn hoch — die KI prüft ihn in 2 Minuten auf genau die Fehler, um die es auf dieser Seite geht. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Meinen Bescheid jetzt prüfenRechtsinformation, keine Rechtsberatung. Ergebnis hängt vom Einzelfall ab.
Rechtlicher Hinweis (§ 5 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen gem. § 2 Abs. 1, § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Das Ergebnis hängt von deinem konkreten Fall, aktueller Rechtsprechung und dem zuständigen Jobcenter ab. Bei dringenden Fragen nutze die Notfall-Seite oder wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.