Erstausstattung

Was steht dir zu?

Berechne deinen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Wann besteht Anspruch auf Erstausstattung?

  • Erste eigene Wohnung (z.B. nach Obdachlosigkeit)
  • Nach Brand, Hochwasser oder anderem Totalverlust
  • Nach Trennung / Scheidung (neue Haushaltsgründung)
  • Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Wähle die Gegenstände aus, die du benötigst. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Kommune abweichen.

Wohnungserstausstattung
0 / 9

Kuechenausstattung
0 / 6

Bekleidungserstausstattung
0 / 4

Schwangerschaft / Baby
0 / 5

Deine Erstausstattung

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Rechtlicher Hinweis (§ 5 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen gem. § 2 Abs. 1, § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Das Ergebnis hängt von deinem konkreten Fall, aktueller Rechtsprechung und dem zuständigen Jobcenter ab. Bei dringenden Fragen nutze die Notfall-Seite oder wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.